Jackels Umweltdienste GmbH
Siemensstr. 9
41366 Schwalmtal

Telefon: 02163 / 925 930
(Notdienst 24 Std. erreichbar)
Telefax: 02163 / 925 933
E-Mail: info@kanal-frei.tv

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Vorgaben:

Allgemein:

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB's genannt) gelten für alle unsere- auch künftigen- Verträge mit Auftraggebern, sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen.
  2. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
  3. Unsere Angebote basieren auf fogenden Grundlagen und Annahmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Angegeben ist:
    - Kalkuliert ist nur eine An- und Abfahrt, eine zusammenhängende Durchführung der Arbeiten, sowie Tagschichtarbeit.
    - Der Kanalverlauf ist zusammenhängend, die Schächte sind frei anfahrbar, die Schächte haben einen Mindestdurchmesser von 1000 mm und eine ebenerdige Öffnung von 625 mm. Sie sind frei von einragenden Einstiegshilfen.
    - Unsere Arbeiten beinhalten keine Wasserhaltungsarbeiten.
  4. Unsere Angebote erstellen wir anhand der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Zusätzliche und andere Leistungen, derer Notwendigkeit sich erst aus der tatsächlichen Situation vor Ort ergibt, sind zusätzlich zu vergüten und werden nach unseren Einheitspreisen abgerechnet.
  5. Der Auftraggeber ist für erforderliche öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen sowie die Verkehrsregelung und Baustellensicherung gem. StVo verantwortlich. Er hat die Einweisung zu erbringen, aktuelle Planunterlagen zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten ohne Behinderung oder unterbrechung durchgeführt werden können. Die von ihm zu vertretenen Warte- oder Standzeiten hat er zu vergüten.
  6. Bei den in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Einheitspreise , d. h. unsere Vergütung berechnet sich nach den erbrachten Leistungen auf Grundlage unserer Einheitspreise. Pauschalpreise bzw. - verträge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbahrung. In angefragten Leistungsverzeichnissen gilt unser angebotener Einheitspreis grundsätzlich nur für die Grundleistung. Nebenleistungen wie Reinigung oder Abnahme werden extra berechnet. Die angegebenen Einheitspreise gelten nur bis zu einer Mengenabweichung von 10%.
  7. Alle genannten Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
  8. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme gilt mit Unterschrift des Lieferscheins bzw. Leistungsbestätigung durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten Person als erfolgt.
  9. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  10. Für Mängel des Werkes leisten wir Gewähr entsrechend der gesetzlichen Bestimmungen. Vorraussetzung ist jedoch, dass es sich um einen urheberrechtlichen Mangel handelt. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist. Im übrigen ist unsere Haftung für Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf grobe Fahrlässigkeit und den Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und aus ausnahmsweise schriftlich gegebenen Garantien.
  11. Soweit sie nicht durch Einfügung wesentlicher Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Sachen bis zur erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber vor. Dies gilt insbesondere auch für gelieferte Planungsunterlagen, Protokolle und Dokumentationen.
  12. a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist und nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
    c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Kanalreinigung:

  1. Der freie Wasserablauf muss gewährleistet sein (Vorflut).
  2. Wassergestellung (Anschlußmöglichkeit für C-Schlauch mit mind. 20 m³/Std.) erfolgt bauseits.
  3. Der maximale Verschmutzungsgrad beträgt 5% des Rohrquerschnittes.
  4. Entsorgung von unbelastetem Kanalräumgut 75,00€/to.
  5. Einsatz eines Kanalreinigungsfahrzeuges bei Mehrverschmutzung oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

TV-Kanalinspektion:

  1. Der Kanal muss in gereinigtem Zustand sein und geradlinig verlaufen (Hauptkanal).
  2. Anschluß- und Grundleitungen werden separat abgerechnet.
  3. Die Kanalinspektion erfolgt nach Isy-Bau 96 (ATV M143-2), sofern nicht anders beschrieben. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die neue Norm DIN EN 13508 seit Mai 2006 gültig ist. Bei Befahrung nach der neuen Norm ergibt sich ein Zuschlag von 35% auf den Meterpreis der Inspektion.
  4. Im Preis ist die Dokumentation nur in einfacher Ausführung enthalten.
  5. Bei der Kanalinspektion im Strakat-Format ist bauseits eine vollständige Projektdatei zu übergeben.
  6. Die Untersuchunsdaten und Videos werden durch uns nicht archiviert. Sie erhalten stets das Original.
  7. Einsatz eines Kanalinspektionsfahrzeuges wegen Verunreinigung oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand, bei SAT-TV erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

Schachtdichtheitsprüfung:

  1. Die Schachtprüfung erfolgt mit Wasser nach DIN EN 1610.
  2. Wassergestellung (Anschlußmöglichkeit für C-Schlauch mit mind. 20 m³/Std.) erfolgt bauseits.
  3. Fotodokumentation und das Erstellen eines Berichtes bei optisch undichten Schächten 15,00€/Stk..
  4. Die Vorbereitungszeit einschl. der Füllzeit beträgt max. 0,5 Std.
  5. Das Verschließen von max. 3 Zu- bzw. Abläufen ist im Preis enthalten.
  6. Rohranschlüsse max. DN 1000, nur Kreisprofile.
  7. Einsatz eines Dichtheitsprüffahrzeuges wegen Verunreinigung oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

Haltungsweise Dichtheitsprüfung:

  1. Der Kanal muss in gereinigtem Zustand sein.
  2. Alle Prüfungen erfolgen nach DIN EN 1610 LC/LD.
  3. Im Preis ist nur eine Prüfung enthalten - Mehrfachprüfungen werden separat berechnet.
  4. Das Absperren von Anschlußleitungen erfolgt bauseits oder diese sind frei zugänglich, dann je Verschluß.
  5. Einsatz eines Dichtheitsprüffahrzeuges wegen Verunreinigung oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

Muffendichtheitsprüfung:

  1. Der Kanal muss in gereinigtem Zustand sein.
  2. Es werden alle Muffen in einer Haltung geprüft.
  3. Sollten undichte Muffen festgestellt werden, wird eine Kontrollprüfung und anschließend eine Referenzprüfung an der Rohrwandung durchgeführt und über die entsprechende Position abgerechnet.
  4. Es gilt die Nennweitenangabe DN Innendurchmesser Kanal.
  5. Die Prüfzeit erfolgt nach ATV gemäß Herstellerangaben unserer Prüfgeräte.
  6. Wir gehen von einer Rohrlänge bis 2,50 m aus. Bei größeren Baulängen erhöht sich der Preis der Einzelmuffenprüfung um 20% je Mehrmeter Baulänge.
  7. Einstiegshilfen ragen nicht in den Kanal-Rohrquerschnitt.
  8. Einsatz eines Dichtheitsprüffahrzeuges wegen Verunreinigung, Hindernissen, Bögen oder sonstigen Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

Kanalsanierung (Hauptkanal):

  1. Der Kanal muss in gereinigtem Zustand sein.
  2. Für jede Sanierung werden zwei Schächte benötigt.
  3. Grund- oder Schichtenwasser steht nicht an.
  4. Unsere Arbeiten beinhalten keine Maßnahmen zur Dichtheitsprüfung.
  5. Bei der Sanierung von Steinzeugrohren können diese weiter reißen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
  6. Einsatz einer Sanierungseinheit für Fräsarbeiten oder sonstige Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.

Kanalsanierung (Leitungen):

  1. Der Zugang zum Kanal muss gewährleistet sein (Revision).
  2. Während der Sanierung darf kein Abwasser anfallen, Wasserhaltungen auf gesonderte Anforderung.
  3. Grund- oder Schichtenwasser steht nicht an.
  4. Der Arbeitsbereich für die Sanierungsarbeiten ist bauseits freizuräumen und gegen Spritzwasser zu schützen.
  5. Stellflächen für unsere Fahrzeuge sind bauseits freizuhalten.
  6. Bei Einbau eines Inliners oder Hutprofils ist eine Faltenbildung im Bogenbereich nicht ganz auszuschließen.
  7. Einsatz einer Sanierungseinheit für Fräsarbeiten oder sonstige Zusatzleistungen erfolgt die Abrechnung im Stundenaufwand.
Stand Juli 2010